Steueridentifikationsnummer ab 2016 für das Kindergeld
Für die Kindergeldzahlung 2016 gibt es Änderungen. Und zwar benötigt die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer von Eltern und Kindern. Dies soll künftig verhindern, dass Kindergeld unrechtmäßig gezahlt wird. Insofern eine Änderung, die zu begrüßen ist.
Allerdings gibt es bereits große Aufregung bei vielen Eltern, da in einem Kettenbrief behauptet wird, dass der Anspruch auf Kindergeld verlorengehe, wenn der Familienkasse nicht rechtzeitig die Steuer-Identifikationsnummern vorliege.
Dies ist nicht der Fall, schreibt die Süddeutsche Zeitung online. Zahlreiche Eltern hätten die Steuer-ID bereits bei Beantragung des Kindergeldes angegeben müssen, von anderen werde die Familienkasse die Nummer noch anfordern. Die Süddeutsche schreibt dazu nach Aussage der Familienkasse: "Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden."
Was tun, wenn die Steuer ID nicht oder nicht vorliegt?
Man kann diese beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Die Bürger bekämen dann ihre Steuer-ID mitgeteilt. Der Vorgang würde einige Wochen dauern.
Zum Formular des
Bundeszentralamt für Steuern.
Zum Artikel der
Süddeutschen Zeitung
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